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Information zur Umsatzsteuerpflicht von Volkshochschulen |   Neuigkeiten

Auf Grund der Neuregelung des § 2b UStG ist der Kreis Viersen als Träger der Kreisvolkshochschule Viersen verpflichtet, Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Eine Übergangsfrist für Volkshochschulen endet zum 31.12.2022, sodass bisher umsatzsteuerfreie Veranstaltungen und Kurse ab 1. Januar 2023 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind.

Nach § 4, Nr. 22a UStG sind Veranstaltungen und Kurse umsatzsteuerbefreit, wenn sie wissenschaftlicher oder belehrender Art sind. Demzufolge werden Bildungsmaßnahmen zukünftig
nur von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie auf berufliche Verwertbarkeit abzielen. Weiterbildungsmaßnahmen und Kurse, die unter die Kategorie „reine Freizeitgestaltung“ fallen, sind
generell umsatzsteuerpflichtig.

Aus diesem Grund können sich ab dem 01.01.2023 die Kursentgelte der betroffenen Veranstaltungen verändern.

© Markus Winkler / Pixabay
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Kreisvolkshochschule Viersen

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