Programm / Sprachen der Welt / Spanisch / Bildungsurlaub
Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Die nachfolgende Veranstaltung ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und kann als Bildungsurlaub beantragt werden; sie kann aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Teilnehmer(innen), die ihren Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine kostenlose Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Die nachfolgende Veranstaltung ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und kann als Bildungsurlaub beantragt werden; sie kann aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Teilnehmer(innen), die ihren Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine kostenlose Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.