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Erbrecht und Erbschaftssteuer


Kurs-Nr. C231053
EzV
Datum Mo., 22.09.2025, 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin, insg. 2 Ust.
Teilnehmerzahl ab 8
Entgelt 10,00 €
Das Entgelt entrichten Sie bitte vor Ort in bar.
Mitzubringen / Materialien Achtung neuer Raum: THP gegenüber VHS-Zentrum
Leitung
Jörg Hallmann
Kursort
Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Aber der Staat besteuert Nachlässe mit Erbschaftsteuer von bis 50 %. Wer also seine Erbschaft dem Gesetzgeber und dem Finanzamt überlässt, hinterlässt seinen Erben neben seinem Vermögen vielfach hohe Erbschaftsteuern.
Die gute Nachricht für alle, bei denen der Erbfall noch nicht eingetreten ist: Erbschaftsteuern lassen sich in vielen Fällen vermeiden, wenn rechtzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen werden.

Jörg Hallmann (Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht) und Gero Hallmann (Steuerberater/Dipl.-Finw.) veranschaulichen in diesem Seminar die Grundzüge des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts und erläutern interessante Gestaltungen zur Vermeidung von Erbschaftsteuer.
Auch die Vermögensnachfolge über eine Stiftung wird kurz erläutert. Ebenso werden etwaige gesetzliche Änderungen in 2025 dargestellt.
Datum
Mo., 22.09.2025
Uhrzeit
19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Ort
VHS-Zentrum, Raum 101
Willy-Brandt-Ring 40, 41747 Viersen


Kreisvolkshochschule Viersen

Willy-Brandt-Ring 40 | 41747 Viersen
0 21 62 / 93 48 0
0 21 62 / 93 48 99
vhs@kreis-viersen.de




Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

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