Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Socken stricken - Kunsthandwerk für Geduldige
Dann sind Sie in diesem Kurs genau richtig. Sie lernen hier in kleiner Gruppe das Socken stricken und fertigen Ihr erstes Paar an.
Der Kurs richtet sich an TeilnehmerInnen mit Vorkenntnissen im Stricken; erste Erfahrungen mit Socken stricken sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Bitte bringen Sie zum Kurs 4-fädige Sockenwolle in Ihrer Wunschfarbe, passende Stricknadeln bzw. ein Nadelspiel in der entsprechenden Nadelstärke und ggf. auch eigene Projekte mit, bei denen Sie nicht weiterkommen.
Termine
Färberstraße 3 - 5, 41334 Nettetal-Lobberich
Färberstraße 3 - 5, 41334 Nettetal-Lobberich
Färberstraße 3 - 5, 41334 Nettetal-Lobberich
Färberstraße 3 - 5, 41334 Nettetal-Lobberich