Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Einfach loslassen - aber wie kann uns das gelingen?
Kurs-Nr. | C162251 |
Datum | Mi., 26.11.2025, 18:00 Uhr - 20:15 Uhr |
Dauer | 1 Termin, insg. 3 Ust. |
Teilnehmerzahl | ab 6 |
Entgelt |
21,00 €
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Leitung | |
![]() |
Therese Gisbertz-Adam |
Kursort |
Doch damit haben wir gleich ein weiteres Problem: Wie kann ich denn loslassen, wenn gerade DAS für mich doch ganz und gar nicht so einfach ist!
Die einfache Affirmation "Ich lasse los" oder "All das darf gehen" reicht dabei selten aus.
- Was muss dem Prozess des Loslassens vorausgehen?
- Was ist der Grund, warum wir festhalten?
- Wie fühlt es sich an 'loszulassen' ?
- Was tritt an die Stelle, wenn ich etwas losgelassen habe?
Auf diese und weitere Fragen wollen wir an dem Kursabend Antworten finden.
Termine
Willy-Brandt-Ring 40, 41747 Viersen