Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Französisch A1/A2 für den Wiedereinstieg (So)
Kurs-Nr. | C501711 |
Datum | So., 09.11.2025, 09:15 Uhr - 13:15 Uhr |
Dauer | 1 Termin, insg. 5 Ust. |
Teilnehmerzahl | ab 6 |
Entgelt |
25,00 €
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Mitzubringen / |
Lernmaterialien werden von der Dozentin gegen einen Kostenbeitrag von ca. 5 EUR im Kurs zur Verfügung gestellt. |
Leitung | |
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Marie-Christine Schwitzgöbel
Marie-Christine Schwitzgöbel ist Französin und kommt aus der Nähe von Marseille. Seit vielen Jahren lebt sie am Niederrhein. Bekannt ist für ihre musikalisch-kabarettistischen Abende, als Reisebegleiterin für Frankreichreisen und als Dozentin für Französisch an mehreren Volkshochschulen der Region.
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Kursort |
Termine
Industriering Ost 66, 47906 Kempen