Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Freizeit-Künstler-Treff in der VHS
Kurs-Nr. | C631251 |
Beginn | Di., 26.08.2025, 18:30 Uhr - 20:00 Uhr |
Dauer | 3 Termine, insg. 6 Ust. |
Teilnehmerzahl | ab 10 |
Entgelt |
entgeltfrei
|
Leitung | |
![]() |
Heinz-Gerd Flügels |
Kursort |
Man trifft sich einmal im Monat, um über entstandene Werke zu sprechen und gemeinsame Aktivitäten wie Ausstellungen oder Museumsbesuche zu planen.
Die Auseinandersetzungen mit verschiedenen Künstlern und Kunstrichtungen ist ein weiterer Aufgabenbereich dieser Arbeitsgemeinschaft.
Die Kapazität der Gruppe ist im Moment erreicht.
Interessenten bitten wir, Kontakt unter der Email die-fluegels@web.de aufzunehmen. Danach können wir sie auf einer Warteliste vermerken.
Termine
Willy-Brandt-Ring 40, 41747 Viersen
Konrad-Adenauer-Ring 30, 41747 Viersen
Konrad-Adenauer-Ring 30, 41747 Viersen