Bildungsurlaube (AWbG)

Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen

Hinweise zum Verfahren:

  1. Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
  2. Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
  3. Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.

Weitere Auskünfte zum Verfahren:

Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer

0 211 / 837-1929


Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen

Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:

0 21 62 / 93 48 0

/ Kursdetails

Neue Technologien und Strafrecht – Wie können Juristen unerwünschte Nebenfolgen einhegen?

vhs.wissen live

Kurs-Nr. C110124
EzV
Datum Di., 18.11.2025, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Dauer 1 Termin, insg. 2 Ust.
Teilnehmerzahl ab 1
Entgelt 0,00 €
Leitung
Prof. Dr. Susanne Beck
Susanne Beck ist seit 2013 Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Universität Hannover. Susanne Beck beschäftigt sich mit aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts, der Digitalisierung des Rechts und dem Zusammenspiel von Normen, Moral und gesellschaftlicher Praxis. Sie ist Mitglied von acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften.
Kursort
Zoom-Videokonferenz
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KI, Gentechnik oder Internet - die ‚Risiken und Nebenwirkungen‘ moderner Technologien begegnen uns immer wieder. Sind strafrechtliche Verbote in diesen dynamischen Bereichen sinnvoll und international durchsetzbar?
Wie lassen sich die Technologien für die Gesellschaft nutzen und gleichzeitig ein Missbrauch sanktionieren?
Diesen und anderen Fragen wird die Juristin Susanne Beck in ihrem Vortrag nachgehen – und dabei ihre Begeisterung für das Strafrecht und dessen Bedeutung in unserem Alltag weitergeben.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Deutschen Akademie der Technikwissenschaft (acatech) statt.
Datum
Di., 18.11.2025
Uhrzeit
19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Ort
Zoom-Videokonferenz


Kreisvolkshochschule Viersen

Willy-Brandt-Ring 40 | 41747 Viersen
0 21 62 / 93 48 0
0 21 62 / 93 48 99
vhs@kreis-viersen.de




Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

oder vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin!