Bildungsurlaube (AWbG)

Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen

Hinweise zum Verfahren:

  1. Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
  2. Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
  3. Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.

Weitere Auskünfte zum Verfahren:

Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer

0 211 / 837-1929


Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen

Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:

0 21 62 / 93 48 0

/ Kursdetails

Infoveranstaltung Sportbootführerschein


Kurs-Nr. C791051
EzV
Datum Mo., 25.08.2025, 19:00 Uhr - 21:15 Uhr
Dauer 1 Termin, insg. 3 Ust.
Teilnehmerzahl ab 10
Entgelt entgeltfrei
Leitung
Ulrich Pollmanns
Kursort
Zoom-Konferenz
, https://zoom.us/
Die Infoveranstaltung vermittelt einen detaillierten Einblick in das Kursangebot der Kreisvolkshochschule Viersen für Sportbootfahrer/innen. Der Kursleiter stellt Ihnen vor, welchen Schein Sie wozu brauchen, was Sie in den Kursen erwartet und was für Sie jeweils zu berücksichtigen ist. Selbstverständlich steht er Ihnen auch zur Beratung zur Verfügung.
Das Fahren auf dem Wasser, ob mit dem Motor- oder Segelboot, gewinnt immer mehr Anhänger. Für den Bootsführer gelten dabei jedoch bestimmte Regeln und Vorgaben.
Zum Führen von Sportbooten ab 11,03 KW Motorleistung wird in Deutschland ein Führerschein benötigt. Amtlich vorgeschrieben sind der Sportbootführerschein (SBF) Binnen/Motor für die Binnengewässer und der SBF See für den See-/Küstenbereich. Ähnlich wie beim Autoführerschein wird international der Führerschein anerkannt, der im Heimatland vorgeschrieben ist.
Datum
Mo., 25.08.2025
Uhrzeit
19:00 Uhr - 21:15 Uhr
Ort
Zoom-Konferenz https://zoom.us/


Kreisvolkshochschule Viersen

Willy-Brandt-Ring 40 | 41747 Viersen
0 21 62 / 93 48 0
0 21 62 / 93 48 99
vhs@kreis-viersen.de




Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

oder vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin!