Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Viersener Repair-Café
Kurs-Nr. | C709051.2 |
Datum | Sa., 04.10.2025, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Dauer |
1 Termin, insg. 5,33 Ust. immer am 1. Sa im Monat |
Teilnehmerzahl | ab 1 |
Entgelt |
entgeltfrei
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Leitung | |
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Willi Gillissen |
Kursort |
Offenes Angebot in Zusammenarbeit mit "Viersen 55 plus"
Termine
Willy-Brandt-Ring 40, 41747 Viersen