Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Wohnen zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Kurs-Nr. | C115009 |
Datum | Do., 20.11.2025, 19:00 Uhr - 20:30 Uhr |
Dauer | 1 Termin, insg. 2 Ust. |
Teilnehmerzahl | ab 8 |
Entgelt |
entgeltfrei
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Leitung | |
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Markus Wöhrl
Markus Wöhrl ist Fachbereichsleiter Mensch, Gesellschaft, Wissen bei der Kreisvolkshochschule Viersen. Er hat in Münster und Bochum Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften und Soziologie (M.A.) studiert.
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und Gäste |
Kursort |
Termine
Theodor-Heuss-Platz 10, 41747 Viersen