Bildungsscheck NRW. Sich beruflich weiterbilden – gefördert vom Land.
Leben ist Veränderung – ganz besonders im Beruf. Müssen Sie sich fit machen, weil die technische Entwicklung in Ihrem Job immer schneller wird? Möchten Sie beruflich eine neue Richtung einschlagen oder wieder in einen Job einsteigen? Oder möchten Sie einen Abschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
Bilden Sie sich beruflich weiter. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie dabei! Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten übernommen, bis maximal 500 Euro. Sie zahlen nur Ihren eigenen Anteil an den Bildungsanbieter, den Rest zahlt das Land.
Wer wird gefördert?
- Den individuellen Bildungsscheck erhalten Personen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten. Vor allem Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 80.000 Euro) können einen Bildungsscheck erhalten.
- Den betrieblichen Bildungsscheck erhalten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Damit können sie die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen.
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck erhalten Teilnehmende einen Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, aber max. 500 Euro pro Bildungsscheck. Die andere Hälfte tragen die Einzelpersonen bzw. die Unternehmen selbst.
- Pro Kalenderjahr können Einzelpersonen je einen Bildungsscheck und Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten.
- Der Bildungsscheck wird aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.
Wählen Sie einen Beratungstermin aus...
- Sie melden sich zu einem der folgenden Beratungstermine an oder vereinbaren einen individuellen Beratungstermin mit uns.
- Wir prüfen im Beratungsgespräch Ihre vorgelegten Dokumente und Angaben und ob Sie alle Förderbedingungen erfüllen.
- Wir informieren Sie über geeignete Bildungsangebote und stellen Ihnen den Bildungsscheck aus, den Sie dann bei Ihrem Bildungsträger einlösen.
VHS-Zentrum, Raum 110
VHS-Zentrum, Raum 110
VHS-Zentrum, Raum 112a
VHS-Zentrum, Raum 112a
VHS-Zentrum, Raum 112a
VHS-Zentrum, Raum 112a
VHS-Zentrum, Raum 112a
VHS-Zentrum, Raum 112a
Wie kann ich einen individuellen Bildungsscheck erhalten?
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die die Fördervoraussetzungen erfüllen:
Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.
Wie kann ich einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten?
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Sitz/Arbeitsstätte: Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
Betriebsgröße: Das Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden).
Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.
Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
- https://www.mags.nrw/bildungsscheck
- https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck