Bildungsscheck 2.0
Mit dem neuen Bildungsscheck 2.0 setzt Nordrhein-Westfalen eine Erfolgsgeschichte fort: Ab sofort fördert die Landesregierung die berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Weiterbildungsausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Die Förderung kann einmal pro Jahr von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beantragt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren: 100.000 Euro) nicht übersteigt. Die Mittel in Höhe von insgesamt 4,2 Millionen Euro jährlich, stammen aus dem Landeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Antragstellung erfolgt einfach und digital über das Onlineportal des ESF in Nordrhein-Westfalen. Technische Unterstützung und Informationen zur Förderung bietet die landeseigene Gesellschaft Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH (G.I.B.)
So wird Weiterbildung gezielt und unbürokratisch gefördert.
Hintergrund
Der ursprüngliche Bildungsscheck NRW wurde zwischen 2006 und 2024 angeboten. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum fast 700.000 Bildungsschecks ausgegeben, davon rund 60 Prozent an Firmen und 40 Prozent an Einzelpersonen ausgegeben. Die Förderung erfolgte immer ausschließlich aus ESF-Mitteln. Insgesamt wurden dafür ESF-Mittel in Höhe von 260,15 Millionen Euro aufgewendet. Der Bildungsscheck 2.0 steht ausschließlich Einzelpersonen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Nähere Informationen zur Antragstellung unter: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag
