Bildungsurlaube (AWbG)

Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen

Hinweise zum Verfahren:

  1. Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
  2. Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
  3. Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.

Weitere Auskünfte zum Verfahren:

Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer

0 211 / 837-1929


Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen

Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:

0 21 62 / 93 48 0

Kreisvolkshochschule Viersen

Willy-Brandt-Ring 40 | 41747 Viersen
0 21 62 / 93 48 0
0 21 62 / 93 48 99
vhs@kreis-viersen.de




Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

oder vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin!