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Integrationskurse (BAMF)


Bitte Kursinfo beachten
Kurs-Nr. C471000
Datum Mo., 30.06.2025
Teilnehmerzahl ab 0
Entgelt 0,00 €
Leitung
Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar.
Kursort Siehe Beschreibung.
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Der Sprachkurs dauert im allgemeinen Integrationskurs 600 Unterrichtseinheiten (UE), in den Alphabetisierungskursen bis zu 900 UE. Er ist in 6, bzw. 9 Module mit jeweils 100 Unterrichtsstunden unterteilt.
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Arbeit und Beruf
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Einkaufen/Handel/Konsum
- Freizeit und soziale Kontakte
- Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
- Medien und Mediennutzung
- Wohnen.
Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer/-innen" (DTZ) ab.
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 100 Unterrichtsstunden. Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:
- deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
- Rechte und Pflichten in Deutschland
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab.
Wer kann am Integrationskurs teilnehmen?
Das Aufenthaltsgesetz sieht unterschiedliche Regeln für die Teilnahme und die Kosten vor. Informationen darüber, ob Sie gefördert werden, was der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, erfahren Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): www.bamf.de.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, laden Sie bitte auf der Seite www.bamf.de die Antragsformulare herunter und senden den ausgefüllten Antrag zum
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Düsseldorf
Erkrather Straße 349, 40231 Düsseldorf
Telefon: +49 211 9863 400
Telefax: +49 911 943 915860
E-Mail: DUS2-Posteingang@bamf.bund.de

Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig auch die elektronische Antragstellung im Bereich der Integrationskurse an. Ab voraussichtlich Mitte 2021 sind folgende Dokumente auf dem Verwaltungsportal des Bundes unter https://verwaltung.bund.de/leistungsbeantragung/102854640 zugänglich:
- Antragstellung für die hälftige Rückerstattung des Kostenbeitrags gem. § 9 Abs. 6 IntV
- Zulassung zu einem Integrationskurs
- Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses
- Kostenbefreiung
- Fahrtkostenzuschuss
Weitere Hinweise können Sie den FAQ zum Onlinezugangsgesetz auf der BAMF-Homepage entnehmen.

Kostenbeitrag
Teilnehmende mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs zahlen pro Unterrichtsstunde einen Kostenbeitrag von 2,20 Euro. Der gesamte Kurs besteht aus 700 Unterrichtsstunden und kostet 1.540 Euro. Das Entgelt wird modulweise bezahlt, jedes Modul kostet somit 220 Euro.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Selbstzahler/-innen – also Teilnehmer/-innen ohne Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme zahlen ein Entgelt von 4,40 Euro pro Unterrichtsstunde, also 440 Euro pro Modul.
Fahrtkosten
Teilnehmende mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs, die Sozialleistungen beziehen, können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen.
Anmeldung
Vor der Anmeldung müssen Teilnehmende in der Sprachberatung einen schriftlichen und mündlichen Einstufungstest machen. Bitte, informieren Sie sich über die Termine der Sprachenberatung!
Notwendige Unterlagen
Sie können sich nur anmelden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Ausweis mit Foto und Aufenthaltstitel,
- die Anmeldebestätigung der Gemeinde
- Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs.
- Für den Antrag auf Kostenbefreiung: eine Kopie des Leistungsbescheides (z.B. Arbeitslosengeld II / Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
Falls Sie antragsberechtigt sind und noch keinen Berechtigungsschein haben, beraten wir Sie gerne.
Kreisvolkshochschule Viersen

Willy-Brandt-Ring 40 | 41747 Viersen
0 21 62 / 93 48 0
0 21 62 / 93 48 99
vhs@kreis-viersen.de




Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

oder vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin!