Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Dr. Debora Gay
Dr. Debora Gay verfügt als Gymnasiallehrerin für Italienisch und Kunst/ Kunstgeschichte über langjährige Lehrerfahrung in Italien und Deutschland. In Deutschland hat sie zudem als Lektorin bzw. Lehrbeauftragte für Italienisch an den Universitäten in Bochum, Göttingen und Münster gearbeitet. Über die Fachsprache der Kunstgeschichte und Archäologie hat sie geforscht und an der Georg-August-Universität Göttingen im Fach „Didaktik der italienischen Sprache“ promoviert. Sie ist Autorin des Lehrbuches "La lingua dell´Arte" (Italienisch für Studierende der Kunstgeschichte und Archäologie), erschienen im Helmut Buske Verlag.Kurse der Dozentin
