Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
"Ich möchte gerne wieder einsteigen, aber ...!? Wie geht das mit dem Wiedereinstieg? Wie soll ich das alles schaffen? Wer will mich eigentlich noch? Vernachlässige ich meine Kinder, meine/n PartnerIn?..."
Diese Gedanken und Zweifel stehen wie ein unüberwindbarer Berg gedanklich im Weg. In verschiedenen Kursen bekommen Sie Anregungen, Ihre Denk- und Verhaltensmuster zu überwinden und umzudenken. In Gruppenarbeit entwickeln Sie erste effektive Lösungsansätze, die Sie anschließend in Einzelgesprächen intensivieren können.
Die Beraterin der Agentur für Arbeit Krefeld nimmt Sie mit auf den Wiedereinstiegsweg und unterstützt Sie.
VHS-Zentrum, Raum 109