Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Im Fokus der Grundbildungskurse steht immer das Lernen, die Grundlage ist Alphabetisierung. Viele Menschen, die in Deutschland aufgewachsen sind, können aus den verschiedensten Gründen wenig oder gar nicht lesen und schreiben oder brauchen dafür einfach mehr Zeit als andere.
Der Begriff der Grundbildung beschreibt jene Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Gesellschaft Voraussetzung sind. Sowohl für das private Umfeld als auch für den beruflichen Alltag.
Seien Sie mit uns (wieder) dabei!
VHS-Zentrum, Raum 109
FAR Group - Bildung für Verkehr und Logistik
VHS-Zentrum, Raum 111
VHS-Zentrum, Raum 116
VHS-Zentrum, Raum 101
