Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Sprachen lernen - mit System! Sie möchten eine Sprache lernen oder auffrischen? An der Kreisvolkshochschule Viersen lernen Sie mit System.
Unsere Sprachkurse richten sich nach einem einheitlichen europäischen Standard - dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die sechs Kompetenzstufen reichen von A1 (Einstieg), A2 (Grundlagen), B1 (Mittelstufe), B2 (gute Mittelstufe), C1 (fortgeschrittene Kenntnisse) bis C2 (exzellente Kenntnisse). Sie haben die Wahl!
Sie sind nicht sicher, welcher Kurs der richtige für Sie ist? Wir beraten Sie gern! Einstufungstests und Beratungstermine finden Sie hier
