Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Besichtigung des WDR
| Kurs-Nr. | D112009 |
| Datum | Sa., 09.05.2026, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin, insg. 2,67 Ust. |
| Teilnehmerzahl |
ab 8
1 Platz verfügbar!
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| Entgelt |
entgeltfrei (keine Ermäßigung, Teilnehmerkarte gilt nicht!) |
| Leitung | |
| Kursort | |
| Alternativen |
Im zweiten Teil der Führung spüren Sie im denkmalgeschützten Funkhaus den Flair der 50er-Jahre und erfahren Interessantes und Kurioses zur Geschichte des Westdeutschen Rundfunks. Schauen Sie in den großen Sendesaal und erleben Sie, wie in einem unserer Hörspielstudios „Kopfkino“ produziert wird.
- Die Anfahrt erfolgt selbständig. Das Besucherzentrum liegt in Nähe des Kölner Hauptbahnhofs!
- Mindestalter: 15 Jahre.
- Barrierefrei nur mit Begleitperson!
Termine
An der Rechtschule 2, 50667 Köln
