Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Eigentümerversammlung - alles was Sie wissen sollten
| Kurs-Nr. | D221551 |
| Datum | Fr., 29.05.2026, 16:00 Uhr - 21:45 Uhr |
| Dauer | 1 Termin, insg. 6 Ust. |
| Teilnehmerzahl | ab 5 |
| Entgelt |
80,00 €
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| Leitung | |
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Theo Esser |
| Kursort |
Inhalte:
- Beschlussanträge,
- Ladungsfristen zur ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlung (ETV),
- Tagesordnung im Detail,
- Eröffnung der Versammlung,
- Teilnehmerkreis,
- Stimmrechtsvollmachten,
- Bericht der Verwaltung und des Verwaltungsbeirats,
- Abstimmungsverfahren und -ergebnisse,
- Beschlussverkündung,
- Niederschrift und Beschlusssammlung,
- Beschlussanfechtung,
- Umgang mit schwierigen Eigentümer/innen
Termine
Theodor-Heuss-Platz 10, 41747 Viersen
