Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Offene Technik-Sprechstunde
| Kurs-Nr. | D301060 |
| Datum | Sa., 20.06.2026, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin, insg. 2,67 Ust. |
| Teilnehmerzahl |
ab 0
1 Platz verfügbar!
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| Entgelt |
0,00 €
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| Leitung | |
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Valentin Bystrich |
| Kursort |
Für die Sprechstunde ist eine Anmeldung erforderlich, eine vorherige Schilderung des Problems ist jedoch nicht notwendig, hilft aber bei der Vorbereitung.
Rückfragen und Ihre Probleme gerne an:
mara.bystrich@kvhs-viersen.de
02162 / 9348-11
Termine
Industriering Ost 66, 47906 Kempen
