Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Registrierung Deutschberatung
| Kurs-Nr. | D460001 |
| Datum | Sa., 31.01.2026 |
| Teilnehmerzahl | ab 1 |
| Entgelt |
0,00 €
|
| Leitung | |
| Kursort | Siehe Beschreibung. |
Bitte kommen Sie zu folgenden Zeiten zur Beratung:
Kreisvolkshochschule Viersen, Theodor-Heuss-Platz 10 in 41747 Viersen
dienstags von 13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags von 13.00 - 15.00 Uhr
Begegnungszentrum Johannes-Hubertus-Haus, Hohenzollernplatz 19c in 47906 Kempen (St. Hubert)
montags von 10.00 - 11.00 Uhr
Nicht in den Ferien und an Feiertagen, Änderungen vorbehalten!
