Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Konflikte verstehen und konstruktiv lösen in der Kita
| Kurs-Nr. | D000000011 |
| Datum | Fr., 19.06.2026, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Teilnehmerzahl | ab 0 |
| Entgelt |
0,00 €
|
| Anmeldeschluss | 19.05.2026 |
| Leitung | |
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Rike Palm-Zinkler |
| Kursort | Siehe Beschreibung. |
Formen von Gewalt am Arbeitsplatz
Folgen von Gewalt
Risikofaktoren für Gewalt
Maßnahmen der Leitung zur Sicherung
Eigene Sicherheitsvorkehrungen
Verhalten im Ernstfall / nach Angriffen
Sicherheit im Privatleben
