Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Waldbaden im Frühling
Sie werden Atemtechniken, Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen kennenlernen, mit deren Hilfe Sie im wahrsten Sinne des Wortes in die Waldatmosphäre eintauchen können. Die positive Wirkung auf Körper, Geist und Seele stellt sich meist sofort ein und Sie werden ganz nebenbei Stress abbauen, Ihr Wohlbefinden steigern und Ihr Immunsystem stärken.
Diese Methode wurde durch eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien untersucht.
Termine
Hindenburgstr. 101, dortiger Parkplatz, 41749 Viersen-Süchteln
