Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
LandArt - Naturwunderwerk Wald im Sommer künstlerisch erleben
Welche Stimmungen, welche Klänge nehme ich wahr und wozu kann mich das inspirieren?
Wir erleben den Wald mit unserem Künstlerauge und erschaffen aus dem vorhandenen Material nachhaltige und wertschätzende Kunstwerke.
Dabei schöpfen wir aus den aufstrebenden Farbenfülle des Waldes.
Wir brauchen dazu kein Werkzeug und unsere Waldkunst bleibt auch im Ökosystem zurück.
Gleichzeitig informiert die Dozentin auch über das sensible Ökosystem Wald.
Termine
Hindenburgstr. 101, dortiger Parkplatz, 41749 Viersen-Süchteln
