Ihr Recht auf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen
Hinweise zum Verfahren:
- Sie melden sich zuerst bei der Kreisvolkshochschule Viersen oder bei einer anderen anerkannten Weiterbildungseinrichtung für einen Bildungsurlaub an.
- Mit der Anmeldebestätigung teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung mit. Hinweis: Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
- Am Ende des Bildungsurlaubes erhalten Sie von uns oder der gewählten Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber weiterreichen.
Weitere Auskünfte zum Verfahren:
Informationen zum Bildungsurlaub in NRW erhalten Sie auch über das Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt", montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
Bildungsurlaube der Kreisvolkshochschule Viersen
Die nachfolgenden Veranstaltungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt und können als Bildungsurlaub beantragt werden; sie können aber auch von allen anderen Interessenten besucht werden. Informationen zu einzelnen Bildungsurlauben vermittelt Ihnen gerne die Geschäftsstelle oder Fachbereichsleitung:
Themenbereiche
Museum Kunstpalast im Kulturzentrum Ehrenhof
Haus Maria Helferin - Sportraum - ON-09
VHS-Zentrum, Raum 109
VHS-Zentrum, Raum 118 a
VHS-Zentrum, Raum 109
Mühlenturm D.EINS
VHS-Zentrum, Raum 109
Begegnungszentrum Johannes-Hubertus-Haus
Begegnungszentrum Johannes-Hubertus-Haus
Begegnungszentrum Johannes-Hubertus-Haus
VHS-THP, Raum 15
VHS-THP, Raum 15
VHS im TZN Kempen
Michael-Ende-Gymnasium
Michael-Ende-Gymnasium
Treffpunkt: Siebenhäuser (vor) Hausnummer 3
Livestream
VHS-THP, Raum 07